Das Einzeltestament


Der große Vorteil des Einzeltestaments ist, dass es neben der Individualität jederzeitig frei widerruflich ist. Der Erblasser kann schnell das Testament ändern und an die neuen Verhältnisse anpassen. Auch Eheleute haben die Möglichkeit, jeweils ein Einzeltestament zu errichten.

 

Der Vorteil der Flexibilität kann jedoch in dieser Konstellation auch ein Nachteil sein.  Denn beim Einzeltestament sind die Ehepartner weder verpflichtet, sich an diese Abmachung zu halten, noch etwaige Änderungen miteinander abzustimmen. Jeder Ehegatte kann sein Testament widerrufen, ohne dass der andere davon erfährt.

 

Das kann zu bösen Überraschungen bei der Testamentseröffnung führen. Jeder Ehegatte sollte neben großem Vertrauen auch wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen, andernfalls sich eher die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments anbietet